Die Wartekartei ist derzeit sehr angefüllt. Falls Sie bereits auf der Warteliste stehen, bitte ich Sie, sich selbst von Zeit zu Zeit bei mir zu melden und sich nach aktuellen Möglichkeiten zu erkundigen. Ein unverbindliches Erstgespräch zum Kennenlernen führe ich gerne dann mit Ihnen, wenn in absehbarer Zeit ein Therapieplatz frei wird. Manchmal ergeben sich auch kurzfristig Terminmöglichkeiten zu einem unverbindlichen Orientierungsgespräch (“Psychotherap. Sprechstunde”) als Einzelleistung.

Wenn Sie an einem psychotherapeutischen Gespräch und Psychotherapie interessiert sind, dann rufen Sie mich bitte am besten zu den angegebenen Telefonsprechzeiten an. Im Telefonat kann ich dann mit Ihnen klären, in wieweit ich für Sie die passende therapeutische Hilfe anbieten kann.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen Sie zur ersten Probesitzung für Verhaltenstherapie bitte einfach Ihre Versichertenkarte mit.

Wenn Sie privat versichert sind, informieren Sie sich bitte vor dem Ersttermin bei Ihrer Kasse über Ihre Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme bei Psychotherapie.

Eine Psychotherapiestunde umfasst 50 Minuten. Da es sich um eine Terminpraxis handelt, entstehen in der Regel keine Wartezeiten. Es ist daher wichtig, dass Sie pünktlich zu Ihrem individuell mit mir vereinbarten Termin kommen. Um die vorhergehende Therapiesitzung nicht zu stören, bitte ich Sie darum, jedoch erst 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin bei der Praxis zu klingeln.

Die erste Sitzung dient dazu, dass wir uns gegenseitig kennen lernen. Sie haben Zeit, mir Ihr Anliegen zu schildern und wir können erste Therapieziele vereinbaren. Wenn wir uns nach dem Erstgespräch jeweils eine gemeinsame therapeutische Arbeit für Sie vorstellen können, benötigen Sie von Ihrem Arzt einen Als Konsil bezeichnet man in der Medizin die patientenbezogene Beratung eines Arztes oder Therapeuten durch einen anderen ärztlichen Kollegen, dem Hausarzt oder einem Facharzt.
Der "Konsiliarbericht" dient dem Schutz des Patienten. Hier soll sichergestellt werden, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie spricht bzw. ob eine medizinische Begleitung erforderlich ist.
Konsiliarbericht
. Dann kann ich für Sie einen Therapieantrag bei der Kasse stellen.
Mein Angebot für Psychotherapie, die über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, beinhaltet die Verhaltenstherapie.

Darüber hinaus stehen Ihnen als Selbstzahler die unter Methoden genannten weiteren Therapieformen zur Verfügung. Ich richte mich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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